Cultural Policy Lab

Das Cultural Policy Lab ist ein interdisziplinäres Reflexions-Format, das ausgehend von dem theaterwissenschaftlichen Master- Forschungsseminar „Institutionelle Ästhetik“ an der LMU München entwickelt wird. Das Cultural Policy Lab verfolgt das Ziel, innerhalb der traditionsreichen Universitätsstruktur einen dynamischen Think- and Do-Tank aufzubauen, in dem die physischen und ideellen Räume der Universität ausgehend von kulturpolitischen Fragen neu gedacht werden.

Wir leisten Pionierarbeit für den Forschungstransfer in den Kunst- und Geisteswissenschaften und gestalten neue Allianzen. In Kooperation mit Partnern aus Kulturverwaltung, Kulturpolitik, Kunst und Wissenschaft entwickeln wir nachhaltige Strategien für die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Wenn Sie mehr wissen wollen oder an einem Austausch mit uns interessiert sind, schicken Sie uns eine Nachricht an:

moc.balyciloplarutluc@ofni

Wir bedanken uns bei den Förderern, die die Entwicklung der ersten Schriftenreihe des Cultural Policy Labs möglich gemacht haben:

Projektleitung: Christian Steinau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Ludwig-Maximilians-Universität München

Kontakt: Ludwig-Maximilians-Universität München, c/o Nachwuchsforschungsgruppe Kreativität und Genie, Edmund-Rumpler-Str. 13b, Raum 176, 80939 München, Germany (c.steinau(at)lmu.de)

Mitarbeit: Johanna Vocht und Christina Kockerd

Design: Studio Lob (www.lob.tf)

Code: Lukas Marstaller (www.bnag.cc)

Copyright: Cultural Policy Lab, 2021

Impressum & Disclaimer

Anschrift: Cultural Policy Lab, c/o Nachwuchsforschungsgruppe Kreativität und Genie, Ludwig-Maximilians-Universität München, Edmund-Rumpler-Str. 13b, Raum 176, 80939 München

E-Mail: info(at)culturalpolicylab.com

Verantwortlich für den Inhalt: Ludwig-Maximilians-Universität München, Christian Steinau, Projektleiter des Cultural Policy Lab

Das Cultural Policy Lab ist ein Forschungs- und Transferprojekt, das im Wintersemester 2019/20 aus dem theaterwissenschaftlichen Master Forschungsseminar Institutionelle Ästhetik an der LMU München entwickelt wird. Es ist keine Einrichtung der LMU München, sondern ein vom Wissenschaftlichen Mitarbeiter Christian Steinau geleitetet Forschungs- und Transferprojekt.

Haftungsausschluss

Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, Fehler können jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen können wir nicht übernehmen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen. Die Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors oder der jeweiligen Autorin wider.

Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung dieses Internetangebots entstehen. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Schadsoftware oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet.

Externe Links

Im Informationsangebot der Cultural Policy Lab Website befinden sich Querverweise ("Links") zu anderen Internetangeboten der LMU oder externer Dritter. Die Internetseiten öffnen sich grundsätzlich in einem neuen Fenster automatisch. Durch den Querverweis vermittelt das Cultural Policy Lab den Zugang zur Nutzung dieser Inhalte (§ 8 Telemediengesetz). Für diese "fremden" Inhalte ist sie nicht verantwortlich, da sie die Übermittlung der Information nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat.

Auch eine automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser „fremden Informationen“ erfolgt wegen der gewählten Aufruf- und Verlinkungsmethodik durch das Cultural Policy Lab nicht, so dass sich auch dadurch keine Verantwortlichkeit des Cultural Policy Labs für diese fremden Inhalte ergibt. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten hat das Cultural Policy Lab den fremden Inhalt jedoch daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortung ausgelöst wird. Wir erhalten aber keine automatischen Informationen über Veränderungen der fremden Internetangebote und können deren Inhalte auch nicht ständig auf Veränderungen überprüfen. Deshalb können wir auch keine Verantwortung für diese übernehmen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter des fremden Internetangebotes. Wir bemühen uns jedoch, die eingebundenen Verlinkungen regelmäßig bezüglich der genannten Kriterien zu prüfen.

Urheberrecht/Leistungsschutzrecht

Alle auf dieser Website veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Fotokopien und Downloads von dieser Website dürfen nur für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch hergestellt werden.

Datenschutzerklärung

Durch den Besuch des Internetauftritts können Informationen (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) über den Zugriff auf dem Server gespeichert werden. Es werden keine personenbezogenen (z. B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) Daten, gespeichert.

Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, sofern möglich, nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt.

Der Anbieter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistet werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstandenen Schäden.

Der Verwendung der Kontaktdaten durch Dritte zur gewerblichen Nutzung wird ausdrücklich widersprochen. Es sei denn, der Anbieter hat zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte für den Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, z. B. durch Spam-Mails, vor.

Inhaltsverzeichnis Index

Die post-pandemische Kunstwelt

Back to Index Download PDF

I. Ausnahmezustand

Das Frühjahr 2020 nahm für das Kunstsystem weltweit eine kaum vorhergesehene Wendung. Rapide steigende Infektionszahlen an SARS-CoV-2, umgangssprachlich auch „Corona“, „Corona-Virus“ oder „Covid“ genannt, führten in Deutschland zuerst zur sukzessiven Absage aller Veranstaltungen, Aufführungen und Messen, dann zur Schließung von Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung1 und ab dem 21.03.2020 zu der, von der deutschen Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkung2. Durch den Wegfall der Einnahmen sehen und sahen sich viele Akteur:innen der Kunstwelt, vor allem Einzelpersonen und Kleinbetriebe, in ihrer Existenz bedroht. Freiberufliche Künstler:innen sind von den Folgen der Corona-Krise unmittelbar betroffen, für andere (beispielsweise in der Kreativwirtschaft tätige Designer:innen) werden die Folgen erst nach und nach spürbar sein und voraussichtlich für längere Zeit anhalten.3 Viele Institutionen wie das New Yorker Museum of Modern Art, das Museum of Contemporary Art Los Angeles, das Massachusetts Museum of Contemporary Art oder das Serralves Museum of Contemporary Art (Serralves Foundation) reagierten auf die Situation mit Entlassungen ihrer Angestellten. In den USA verloren mehrere Tausend Kunstarbeiter:innen im Verlauf des Frühlings und Sommers 2020 ihre Stellen.4 In Deutschland wurden viele an Institutionen angestellte Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich in Kurzarbeit geschickt. Die Zahl der Arbeitslosen ist seit Beginn der Pandemie stark angestiegen: Bereits Ende April meldete The Art Newspaper, dass die Arbeitslosenquote in den USA bei 20,6% läge – dem höchsten Stand seit der Großen Depression in den 1930er Jahren.5

In Deutschland werden Stimmen laut, die eine scheinbar ungenügende Aufmerksamkeit für Kunst und Kultur kritisieren.6 Eine große Zahl von Artikeln, welche sich dem Kunstsystem in Zeiten von Corona widmen, hält fest, dass das Kunstsystem nach der Krise nie mehr dasselbe sein werde wie davor. Doch was genau bedeutet diese Aussage konkret? In Deutschland und einer Reihe weiterer Länder werden durch Kritik an den Hilfsmaßnahmen Probleme und Problembereiche aufgedeckt, die das Kunstsystem schon seit geraumer Zeit prägen. Im Kontext der vorherrschenden Krise und der erstarkenden bürgerrechtlichen und ökologischen Bewegungen fungiert das Aufdecken dieser Problembereiche als Fingerzeig auf grundlegende strukturelle Veränderungen, die im Kunstsystem schon lange vorgenommen hätten werden müssen. Dieser Text widmet sich der Darlegung vornehmlich der in Deutschland erarbeiteten Hilfsmaßnahmen für den Kultursektor, den diesbezüglichen Kritikpunkten, unter Einbezug von Kritiken in anderen Ländern, den Problemfeldern des Kunstsystems und einigen möglichen Lösungsansätzen. Sie stützt sich auf eine Reihe von online erschienenen Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, zusammengetragen vornehmlich durch das Seminar Everything ist live now. Das Kunstsystem im Ausnahmezustand, welches sich unter der Leitung von Prof. Dr. Birte Kleine-Benne am Institut für Kunstgeschichte der LMU München im ersten vollständig digitalen Sommersemester 2020 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kunstsystem während der ersten „heißen Phase“ im Zeitraum vom März 2020 bis Mai beziehungsweise Juli 2020 beschäftigte. Die vorliegende, überarbeitete Fassung dieser Arbeit inkludiert auch weitere Entwicklungen bis Anfang November 2020.

II. Hilfsmaßnahmen in Deutschland

Nach einem Studium der Hilfsmaßnahmen in Deutschland und Vergleichen mit anderen Ländern der EU, Europas und weltweit7, gestalten sich die Maßnahmen auf den ersten Blick als strukturiert, durchdacht und auf die Bedürfnisse der Kunstarbeiter:innen zugeschnitten. Trotzdem lassen sich, vor allem durch die Rückmeldung einzelner Kunst- und Kulturarbeiter:innen, Defizite und Lücken erkennen.

Der Deutsche Kulturrat informierte mit Stand vom 07.04.2020 über erste geltende Maßnahmen, welche für unterschiedliche Personengruppen konzipiert sind: Einen Teil der Maßnahmen bilden Betriebsmittelzuschüsse, die von Kleinunternehmen und Solo-Selbständigen beantragt werden können. „Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.“8 Des weiteren gibt es einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, dem Arbeitslosengeld II. Dies bedeutet auch, „dass Rücklagen nicht aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift“9. Außerdem wurden Schutzmechanismen erhöht, wodurch keine Kündigung (beispielsweise von Atelierräumen) aufgrund von Mietschulden möglich war – diese Regelung galt vom 1. April bis 30. Juni 2020, wurde allerdings nicht verlängert, da sich laut Bundesregierung gezeigt hatte, „dass sich Mieter und Vermieter in sehr vielen Fällen auf privater Basis einigen konnten“10. Die Stundung von Steuerschulden und Absenkung von Steuervorauszahlungen wurden gewährleistet und die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld heruntergesetzt, sodass auch kleine Betriebe dieses beantragen konnten.11 Betriebsmittelzuschüsse konnten über die einzelnen Länder, in der Regel über Investitionsbanken, auf Antrag ausgereicht werden.12 Einen gewissen Erfolg hatten ergebnisunabhängige Stipendienprogramme, da diese Künstler:innen die Möglichkeit gaben, ohne einen Lieferzwang zu recherchieren.13 Kritisiert wurde allerdings, dass diese Stipendienprogramme keine strukturelle Unterstützung ersetzen würden und keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbstständiger im Kulturbereich seien, denn für viele Künstler:innen ginge es in erster Linie darum, „ihr Essen und ihre Krankenversicherung zahlen zu können, da in den Hilfspaketen des Bundes keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen sind“14.

Am 2. Juli 2020 wurde das Programm Neustart Kultur beschlossen und von der BKM bereitgestellt. Teilweise orientierte es sich an den Vorschlägen des Deutschen Kulturrats für einen Kulturinfrastrukturförderfonds. Der Bundestag verabschiedete einen Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro.15 Dieses vornehmlich zur Kulturwirtschaftsförderung konzipierte und an Kulturunternehmen sowie Künstler:innen gerichtete Programm verfolgte das Ziel, besser auf die spezifischen Anforderungen des Kultur- und Medienbereichs als die allgemein gehaltenen Programme des Bundeswirtschaftsministeriums reagieren zu können.16 Dieses bundesweite Programm besteht aus vier Bereichen und umfasst „Pandemiebedingte Investitionen“ mit bis zu 250 Millionen Euro, „Stärkung der Kulturinfrastruktur“ mit bis zu 480 Millionen Euro, „Alternative, auch digitale Kulturangebote“ mit bis zu 150 Millionen Euro und „Kompensation pandemiebedingter Einnahmeverluste und Mehrbedarfe bei bundesgeförderten Häusern und Projekten“ mit bis zu 100 Millionen Euro. Innerhalb der vier Teilprogramme befinden sich einzelne Programmlinien, die auf spezifische Bedürfnisse der unterschiedlichen Sparten in Kultur und Medien abzielen. Darüber hinaus wird der private Rundfunk aufgrund der ausfallenden Werbeeinnahmen mit weiteren 20 Millionen Euro unterstützt.17 Die offizielle Webseite der Staatsministerin für Kultur und Medien18 informiert nicht, für welchen Zeitraum das Programm geplant ist, der Deutsche Kulturrat forderte die Einrichtung des Fonds bis Ende 2021.19 Die Mittelvergabe erfolgt „durch die bundesgeförderten Kulturfonds, die Kulturstiftung des Bundes sowie Verbände“20 – eine Forderung des Deutschen Kulturrates, um den Einfluss von Erfahrungen aus der Praxis und eine Nähe zu den potenziell Geförderten bereits bei der Entwicklung der Förderprogramme zu gewährleisten. So sollen die Gelder möglichst zielgerichtet ausgegeben werden. Vom Bundeskulturministerium und der Kulturstiftung der Länder wird ein Programm mit Blick auf Digitalisierung entwickelt.21

Von Seiten der Künstler:innen stößt das Programm allerdings nicht auf eine durchweg positive Resonanz. Die Summe von einer Milliarde, die im ersten Moment sehr überzeugend klingt, gestaltet sich im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen als eher gering – denn hinsichtlich ihrer Größe ist die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland mit der Automobilindustrie zu vergleichen.22 Im Moment ist außerdem nicht transparent, wie genau die Gelder an die einzelnen Institutionen verteilt werden.23 Laut Stephan Behrmann, Sprecher der Allianz der Freien Künste, schwebe über allem der Kulturföderalismus, im Kontext der Corona-Krise würde dieser problematisch. „Kultur als Ländersache“ zieht hier beispielsweise nach sich, dass für eine Künstlersoforthilfe zur Glückssache wird, in welchem Bundesland die oder der jeweilige Kunst- und Kulturschaffende lebt. In Bundesländern, in denen Solo-Selbstständige nicht durch staatliche Programme unterstützt werden, komme es zu Verwerfungen – viele Künstler:innen könnten die Krise nicht überleben und würden in andere Berufe wechseln.24 Viele Kommunen erleiden aufgrund der Krise, die sich auch zu einer wirtschaftlichen entwickelt, gravierende Einnahmeneinbußen und würden, wie zu vermuten sei, ihre Prioritäten zu Lasten von Kunst und Kultur setzen. An der Bundesebene läge es in diesem Falle nachzusteuern.25

Ein weiteres Problem der Hilfsmaßnahmen besteht darin, dass Künstler:innen zu Beginn der Krise nicht bekannt war, wofür die beantragbaren Soforthilfen ausgegeben werden dürften – Betriebsausgaben (wie beispielsweise Mieten, Waren, Kredite, Leasingraten), für die die Hilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige eingesetzt werden durften, halten sich bei Künstler:innen nur gering oder entfallen komplett.26 Solo-Selbständige, die in der eigenen Wohnung arbeiten, haben keine oder nur geringe Betriebsausgaben, weshalb der Eindruck entstand, diese Hilfsmaßnahmen würden nicht greifen.27 Ein nächstes Problem findet sich bei der Vergabe der Projektförderung für kunstvermittelnde Akteur:innen im Rahmen des Sonderförderprogramms 20/21 Neustart Kultur. Ein Vermerk in der Ausschreibung lautet: „Honorarauszahlungen der/s Zuwendungsempfängers/in an sich selbst sind nicht zulässig (‚In-Sich-Geschäft‘), sog. Eigenhonorare daher ausgeschlossen.“28 Trotz starken Unmuts beispielsweise seitens des BBK Berlin ist es immer noch nicht möglich, einen fiktiven Unternehmerlohn zu beantragen.29

Wenn sich bestehende Hilfsmaßnahmen auf die berufliche Lage einer im Kunst- und Kulturbereich tätigen Person nicht anwenden lassen, weil gewisse Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird auf das sogenannte „Sozialschutzpaket“, eine andere Bezeichnung des Arbeitslosengeldes II mit vereinfachtem Zugang und einer Befristung auf ein halbes Jahr30, verwiesen – dieses wird allerdings nur zurückhaltend beantragt.31 Das liegt einerseits an der niedrigen Summe (im Moment 432 € im Monat für alleinstehende Erwachsene und 389 € für Paare und Bedarfsgemeinschaften32), welche nicht zulässt, die künstlerische Tätigkeit weiter zu betreiben, obgleich viele Künstler:innen auch während der Corona-Pandemie weiter arbeiten (wollen).33 Auf der anderen Seite steht ein komplexeres Problem: Hartz IV stellt die „bedürftige“ Person in eine klare Abhängigkeit vom Jobcenter. Die Person ist dann einer vollständigen bürokratischen Kontrolle „durch den Zwang zur Annahme jedweder Arbeit nach wenigen Monaten der ‚Bedürftigkeit‘, durch Sanktionen, deren Handhabung oft willkürlich ist“34 ausgeliefert. Es ist gesetzlich nicht geregelt, ob Jobcenter die selbstständige Tätigkeit bei Freiberufler:innen akzeptieren müssen. „Grundsätzlich bleibt es bei der Verpflichtung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen“, schreiben Zoe Claire Miller, Heidi Still und Bernhard Kotowski in ihrem Essay Gebende Hand und forschendes Auge, und weiter: „Die Selbstständigkeit wird regelmäßig in Frage gestellt, wenn das Jobcenter zu dem Schluss kommt, dass die bisher ausgeübte selbstständige Erwerbstätigkeit dauerhaft nicht geeignet sei, die Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Hier besteht ein erheblicher Ermessensspielraum der Jobcenter. In der Regel erzwingen sie die Beendigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit eher früher als später. Sie haben insgesamt wenig Verständnis und Sachverstand für selbstständige Erwerbstätigkeit, insbesondere für künstlerische Tätigkeiten.“35

Das Unverständnis der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, für die übermäßige Kritik der Hilfsmaßnahmen dieser Behörde seitens der Künstler:innen zeige somit die Entfremdung vieler Verantwortlicher in (Kultur-)Politik und (Kultur-)Verwaltungen für die Lebensrealität selbstständig arbeitender Menschen.36

Das Verwenden nicht standardisierter Verträge ist aber schon seit langer Zeit ein Kriterium kreativer und künstlerischer Arbeit, zu einem großen Teil besteht der Kunst- und Kulturbereich aus Selbstständigen und Kleinunternehmen. In manchen Ländern Europas machen Selbstständige beinahe die Hälfte aller im Kulturbereich Beschäftigten aus. Häufig schließt ein:e Künstler:in mehrere Projektverträge als Selbstständige:r oder Freiberufler:in ab, um sich den Lebensunterhalt verdienen zu können, manchmal in Kombination mit einer Teilzeitstelle mit festem Gehalt, mit einer festen Vollzeitstelle (oft in einem nicht-kreativen Sektor) oder einem „zweiten“ kreativen Job. Allerdings gibt es einen grundlegenden Unterschied zu typischen prekären Jobs der sogenannten Gig Economy: Stellen im Kultur- und Kreativbereich erfordern generell eine hohe Qualifikation, große Mengen von speziellen Investitionen in Humankapital und ihre Produktivität ist sehr viel schwieriger einzuschätzen als die von Autofahrer:innen oder Lieferant:innen. Darüber hinaus müssen diese Arbeiter:innen nicht nur einen Lebensunterhalt bestreiten, sondern auch ihre persönlichen Netzwerke aufrechterhalten und pflegen, um die zukünftige wirtschaftliche Rentabilität ihrer Unternehmen gewährleisten zu können.37

Zusammengefasst bedeutet das: Wenn beinahe die Hälfte aller im Kunst- und Kulturbetrieb Beschäftigter als Selbstständige oder Kleinunternehmen agieren, dann kommt ein Verweis auf Hartz IV, sodann bestimmte Voraussetzungen für die übrigen Hilfsmaßnahmen nicht erfüllt werden (Voraussetzungen, die von den Antragsteller:innen strukturell nicht erfüllt werden können, weil diese der Art ihrer Beschäftigung widersprechen), einem Berufsverbot eines sehr großen Anteils des Kunstbetriebs gleich. Im Verlauf des Sommers und Herbstes 2020 kam es daher zu einer Reihe von Demonstrationen, bei denen Künstler:innen und weitere Personen aus dem Kunst- und Kulturbetrieb ihren Unmut über die Maßnahmen, die an ihrer Lebensrealität vorbeigingen, kundtaten. In Berlin demonstrierten Kulturschaffende am 9. August38, in München am 24. Oktober39.

Mittlerweile, seit Herbst 2020, läuft die zweite Phase der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums. Nun ist für Unternehmen aller Größen (die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis 10 Beschäftigte wurde gestrichen40) und für Solo-Selbstständige aller Branchen möglich, einen Antrag zu stellen, wenn diese einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr durch die Prüfung einer Drittperson (beispielsweise durch eine:n Steuerberater:in) nachweisen können. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember 2020 auch rückwirkend gestellt werden.41

Der zweite Lockdown im November 2020, der die erneute Schließung von Kulturstätten wie Museen und Theatern nach sich gezogen hat, wird nun mit noch weitaus weniger Verständnis rezipiert als im Frühling. Am 28. Oktober 2020 kam es zu einer erneuten Demonstration in Berlin, bei der Tausende Künstler:innen und Veranstalter:innen mit Aussagen wie „Die Kultur stirbt“ oder „Kultur ist systemrelevant“ durch die Stadt schritten.42

III. International

Die von der Corona-Pandemie geprägte Zeit entwickelt sich aufgrund des Ausfalls von geplanten Ausstellungen, Messen, Projekten und anderen Formaten einerseits und der mäßig erfolgreichen finanziellen Hilfsmaßnahmen andererseits zur Möglichkeit, Problemfelder der Kunstwelt zu fokussieren und sich über diese gebündelt auszutauschen. Digitalisierung und internationale Vernetzung fungieren dabei als Werkzeuge zum Vergleichen, Vereinen, Organisieren und Strukturieren von problematischen Themenbereichen innerhalb des Kunstsystems. Die Corona-Krise dient durch die kontrovers rezipierten Hilfsmaßnahmen und das Pausieren des Kunstbetriebs als Katalysator für ein transnationales Gespräch über die prekären Verhältnisse der im Kunstsystem Beschäftigten. Die vergangenen und die kommenden Monate können sich als eine Zeit der Bündelung aller Anliegen und der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze für die Zukunft gestalten. Es geht um das Bilden einer Basis, auf welcher das Kunstsystem in der Zeit „nach Corona“ funktionieren soll und kann. Zunächst soll ein Blick auf die Hilfsmaßnahmen in verschiedenen Ländern geworfen werden.

Viele Länder kündigten allgemeine Unterstützungspakete durch ihre Kultusministerien oder Kulturbehörden an. Beispielhaft sind Chile (mit 17 Mio. USD), Kolumbien (mit 29 Mio. USD), Norwegen (mit 28 Mio. USD) und Singapur (mit 1,1 Mio. USD) zu nennen.43 Frankreich gab bekannt, Unterstützungsfonds über Sub-Sektoren für Musik, Bücher, visuelle Künste und regionalkulturelle Körperschaften in Höhe von 18,8 Mio. USD einzurichten. China beabsichtigte Fonds auf regionaler Ebene, etwa 56 Mio. USD für die Regierung der Provinz Guangdong für Kultur- und Tourismusunternehmen und weitere 7 Mio. USD für die gut Tausend von der Krise getroffenen Filmtheater in Form von Steuerrückzahlungen.44 In Mexiko, Irland, Polen, der Schweiz, Frankreich und Luxemburg sollten Sozialhilfen an unabhängige Künstler:innen gezahlt werden. Neuseeland stellte 9,6 Mio. USD für Künstler:innen und Kulturbunde zur Verfügung. Südkorea sagte ein Budget von 2,5 Mio. USD zu, welches Künstler:innen einen Präferenzzugang zu Darlehen gewährleisten sollte, während Spanien 11 Mio. USD für unverzinsliche Darlehen zur Unterstützung von Künstler:innen freigab.45

Großbritannien stellte 20 Mio. Pfund (22,4 Mio. €) für im Kultursektor tätige Einzelpersonen (inklusive Künstler:innen, „creative practitioners“ und Selbstständige) zur Verfügung. Diese wurden berechtigt, sich für Stipendien bis zu 2 500 Pfund zu bewerben, sofern sie einen Erfolgs- und Leistungsnachweis in öffentlich geförderter Kultur vorlegen konnten.46 Anfang Juli 2020 gab die Britische Regierung bekannt, 1,57 Milliarden Pfund in den Kultursektor zu investieren.47 Das Paket beinhaltet 880 Mio. Pfund in Form von Zuschüssen für Museen, Galerien, Theater, Kulturdenkmäler, Veranstaltungsorte für Musik und unabhängige Kinos in England und 270 Mio. Pfund für rückzahlbare Darlehen. Die Regierung plant, weitere 100 Mio. Pfund für nationale Kultureinrichtungen und 120 Mio. Pfund für die Wiederaufnahme von Reparaturarbeiten an Englischen Kulturdenkmälern verfügbar zu machen.48

Arts Council England, eine öffentliche Einrichtung des Ministeriums für Digitales, Kultur, Medien und Sport, die auch für die Verteilung der Lotterieförderung (National Lottery) zuständig ist, stellt eine Reihe staatlicher Programme zur Verfügung – Culture Recovery Fund: Repayable Finance (270 Mio. Pfund) für rückzahlbare Darlehen, Culture Recovery Fund: Grants (500 Mio. Pfund) für an Organisationen gerichtete Stipendien und Emergency Grassroots Music Venues Fund (3,36 Mio. Pfund) an Veranstaltungsorte, denen ansonsten eine Schließung bevorstünde, darüber hinaus National Lottery Project Grants (75 Mio. Pfund), für an Selbstständige, Einzelpersonen und Kulturorganisationen gerichtete Stipendien. Das Programm Developing Your Creative Practice mit einem Budget von 18 Mio. Pfund soll Kreativen helfen, ihre Arbeit zu intensivieren. 2 Mio. Pound werden in Fonds investiert, die Freiberufler:innen wie Techniker:innen und Produzent:innen unterstützen.49

Nach einer rasanten Zunahme von Corona-Fällen in einzelnen Regionen Italiens im Februar 2020 verhängte die italienische Regierung am 9. März eine Ausgangssperre, um die Ausbreitung des Coronavirus’ zu stoppen.50 Museen und Kinos wurden geschlossen, Kulturveranstaltungen abgesagt oder verschoben. Am 16. März verabschiedete die italienische Regierung ein Dekret in Höhe von 25 Milliarden €, um die Auswirkungen des Coronavirus zu bewältigen. Es beinhaltete auch spezifische Maßnahmen für Kulturakteur:innen. Für den Zusammenschluss von Darstellenden Künsten, Kinos und dem Audiovisuellen Nationalen Fonds wurde ein zusätzlicher Notfallfonds in Höhe von 130 Mio. € eingerichtet. Ähnlich wie der Großteil der arbeitenden Bevölkerung hatten selbstständige und saisonale Arbeiter:innen aus dem Bereich Kultur und Tourismus für die Monate März bis Mai Anspruch auf Fördermittel in Höhe von 600 €. Des weiteren wurden die Kriterien für Förderfähigkeit für den Gehaltkompensationsfonds (Cassa Integrazione in Deroga) geändert, sodass Kulturunternehmen von diesem Fonds profitieren konnten. Außerdem wurden Sozialhilfen und Steuern für Museen, Kulturdenkmäler, Theater, Konzerthallen, Kinos, Bibliotheken und für freiberufliche Tourismusführer:innen und Kartenverkaufsdienste ausgesetzt.51 Im Mai wurde die Ausstattung des neu eingerichteten Notfallfonds von 130 Mio. € auf 245 Mio. € erhöht. Die verfügbaren Mittel sollen die Unterstützung von Autor:innen, Selbstständigen, Künstler:innen, Performer:innen, Vertriebsträger:innen, Aussteller:innen und Produzent:innen sichern.52 Im Mai 2020 wurde eine Reihe weiterer Fonds eingerichtet, beispielsweise ein Notfallfonds für nichtstaatlich geführte Institutionen und Unternehmen (210 Mio. €), ein Fonds für staatliche Museen und Kulturstandorte (100 Mio. €), ein Fonds für darstellende Künste, eine digitale Plattform für Kunst und Kultur (10 Mio. €) und ein Kulturfonds (50 Mio. €).53

Am 27. März 2020 unterzeichnete der amtierende US-amerikanische Präsident den Cares Act54, welcher 300 Mio. USD umfasste und wirtschaftliche Unterstützung für gemeinnützige Kulturorganisationen, Museen, Bibliotheken, den Rundfunk, staatliche und lokale Einrichtungen für Kunst und kulturelle Teilhabe und für im Kunst- und Kulturbetrieb tätige Selbstständige versprach.55 Am 15. Mai verabschiedete das Repräsentantenhaus den Heroes-Act in Höhe von 3 Billionen USD56 und stellte damit weitere Hilfsgelder in Aussicht, beispielsweise für eine begrenzte Unterstützung des National Endowment for the Arts, des National Endowment for the Humanities und das Institute for Museum and Library Services.57 Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie teilte der Kongress 350 Milliarden USD als Darlehen für kleine Unternehmen zu, um Unternehmen mit bis zu 500 Angestellten zu helfen, ihr Personal zu erhalten. Dieses Hilfspaket trägt den Namen Paycheck Protection Program (PPP), das sich von den Mitteln, die im Rahmen des Care-Gesetzes für den Kultursektor vorgesehen waren58, unterscheidet, und wurde von der Small Business Administration (SBA) zur Verfügung gestellt. Aber nicht alle Empfänger:innen des Programms waren kleine Betriebe: Galerien wie Pace, Gagosian (die ihre Teilzeitarbeiter:innen im April 2020 beurlaubte) und Zwirner (die zwischenzeitlich 40 ihrer Angestellten entließ) nahmen Kredite in einer Höhe zwischen 2 Mio. USD und 5 Mio. USD in Anspruch. Blum and Poe, Hauser & Wirth, 303 Gallery, Gladstone Gallery, Jack Shainman Gallery, Lisson Gallery, Luhring Augustine, Marlborough Gallery, Matthew Marks und Kasmin nahmen jeweils Kredite zwischen 350 000 USD und 1 Mio. USD auf.59 Auch das Whitney Museum, das Philadelphia Museum of Art und das San Francisco Museum of Modern Art erhielten staatliche Hilfen jeweils zwischen 5 Mio. USD und 10 Mio. USD. Gleichwohl entließ das Whitney 76 Angestellte im Frühling und beurlaubte das SFMOMA hunderte von Angestellten im März und weitere 55 im Juni.60 Für ihre unverhältnismäßige Verteilung der Hilfsmittel an große Unternehmen wie Shake Shack (welche ihr Darlehen von 10 Mio. USD zurückgaben) oder an Unternehmen mit Zugang zu anderen Kapitalquellen, wurde die SBA kritisiert. Der Artist Relief Fund, gegründet als eine Koalition führender Stiftungen der USA und verwaltet von der Academy of American Poets, Artadia, Creative Capital, Foundation for Contemporary Arts, MAP Fund, National Young Arts Foundation und United States Artists, sammelte bis April 2020 20 Millionen USD, um die sich Künstler:innen bewerben konnten. Seit seiner Einführung hat Artist Relief über 130 000 Bewerbungen erhalten, bis September 2020 hat der Fonds Mittel in Höhe von 13,5 Millionen USD an 2 700 Personen verteilt, mit einer durchschnittlichen Rate von 100 uneingeschränkten Stipendien in Höhe von 5 000 USD pro Woche. Die ursprüngliche Frist wurde vom September bis zum 10. Dezember 2020 verlängert.61

Am 1. Oktober 2020 verabschiedete das Repräsentantenhaus eine ausgedünnte Version des Heroes Act, welchen das Haus ursprünglich im Mai verabschiedet hatte. Diese Gesetzesvorlage von 2,2 Billionen USD beinhaltete Maßnahmen, die für den Kunst- und Kultursektor dringend benötigt werden. Hierbei handelt es sich um unter anderem um eine zweite Runde des Payroll Protection Program (PPP) mit Darlehen von bis zu 2 Millionen USD für schwer betroffene Unternehmen, außerdem um eine Rückstellung von 30 Prozent der PPP-Mittel für gemeinnützige Organisationen, um erstmalig PPP-Darlehen zu erhalten. Das National Endowment for the Arts, das National Endowment for the Humanities und das Institute of Museum and Library Services erhielten jeweils 135 Mio. USD. Im Rahmen des PPP-Programms wurden bisher 13 Milliarden USD für die Kreativwirtschaft bereitgestellt, darunter 1,8 Milliarden USD direkt für gemeinnützige Kunstorganisationen. Der Gesetzentwurf wurde in einer überwiegend parteiinternen Abstimmung mit 214 zu 207 Stimmen verabschiedet, bisher wurde sich noch nicht parteiübergreifend über ein weiteres COVID-19-Hilfspaket geeinigt.62

IV. Strukturelle Probleme

Das Fehlen einer effektiven und anhaltenden staatlichen Kunstförderung in den USA sei noch nie so auffällig gewesen wie jetzt, berichtete The Art Newspaper im April 2020 – und dies nicht nur im Kontext von Corona, denn die „programmatische Aushöhlung“ der Kunst hätte sich bereits im Verlauf der letzten 20 Jahre abgezeichnet. Im Kulturbereich tätige Personen befänden sich schon lange in einer misslichen Lage.63 Nach einer Umfrage, an der mehr als 9 000 Künstler:innen teilgenommen hatten, erfuhren 95% der Befragten Ertragseinbuße, 62% fanden sich gänzlich arbeitslos wieder.64 Eine große Hürde bei Antragstellungen für finanzielle Unterstützung stelle die übermäßige Bürokratisierung des Vorgangs dar, was die Popularität der Philanthropie, welche schon lange mit einem kapitalistischen Vorbild von ursachengebundenem Sponsorship und Steuererleichterungen verbunden wird, als Anlaufstelle nur mehr erhöhe. Diese ermögliche kürzere und eingängigere Anträge, als sie der Staat zur Verfügung stelle, und auch kürzere Wartezeiten.65

In Italien wird der Mangel an Regularien in der Kunstwelt durch die Corona-Pandemie sehr deutlich – es seien Eingriffe durch die Regierung notwendig, da sich die bereits problematische „Normalität“ im Kunstbetrieb nur noch verschlimmert habe: Die Förderung der Künste sei mit vielen anderen Sektoren unter der allgemeinen Oberaufsicht des Ministeriums für Kulturerbe, Aktivitäten und Tourismus zusammengefasst und da diesem 13% des Bruttoinlandsproduktes zugeschrieben werden, wird der Kunstsektor unweigerlich übersehen und vergessen.66

Schon vor der Corona-Krise existierten einzelne Interessen und Aktivitäten zur Unionisierung und Gründung von Gewerkschaften. Viele der im Kunstsektor beruflich tätigen Personen wollen Kunst nicht als ein ephemeres, ästhetisches, zweckgelöstes und unbewertbares Luxusgut gesehen haben, sondern als konkrete Arbeit, die benannt, anerkannt und gerecht bezahlt werden soll. Bereits die Form (Union, Gewerkschaft), die Namen (Art Workers Italia) und die verwendeten Begriffe (cultural work, art worker) sind bezeichnend für eine Arbeiter:innenbewegung, welche sich jene ökonomischen, politischen, sozialen und ethischen Rechte erkämpft hat, die für andere Arbeitsbereiche im Verlaufe des 20. Jahrhunderts bereits zur Norm geworden sind, wie zum Beispiel der Achtstundentag, Kündigungsschutz, Urlaubsrecht, Streikrecht, Mitbestimmungsrechte, Zugangsrechte und Vertragssicherheiten. „Die Corona-Pandemie hat die prekären Beschäftigungsverhältnisse des Kunst- und Kulturbetriebs in aller Drastik aufgezeigt“67, konstatiert der Württembergische Kunstverein Stuttgart.

Dabei seien die Faktoren, die zu diesen Beschäftigungsverhältnissen überhaupt erst führen, bereits seit Jahrzehnten bekannt, zu nennen wäre beispielsweise die Förderpolitik, „die ein Gros der öffentlichen Kunstinstitutionen einem dauerhaften strukturellen Defizit aussetzt und notorisch auf die Reduktion von Personalkosten drängt“68. Für die Zukunft zeichnen sich allerdings vorerst keine Verbesserungen ab, da im Zuge der Pandemie und „der anstehenden Haushaltssanierungen […] gravierende Kürzungen im Kulturbereich zu befürchten [sind]“69. Trotz dieser Aussichten stellt sich die Frage, ob die aktuellen Ereignisse im Kunstsystem und die hieraus folgenden „Erfahrungen der Fragilität, Unsicherheit und Verletzlichkeit“70 nicht Anlass für grundlegende Verbesserungen der Förderpolitik sein können.

Bereits in den letzten Jahren entstanden Initiativen, die sich für faire Arbeitsverhältnisse einsetzen, darunter 2008 W.A.G.E. (Working Artists and the Greater Economy). W.A.G.E.’s selbsternannte Aufgabe ist, nachhaltige wirtschaftliche Beziehungen zwischen Künstler:innen und Institutionen zu etablieren, die die durchzuführende Arbeit vertraglich festlegen und zu einer gerechteren Verteilung führen würden.71 Darüber hinaus gibt es Vereinigungen wie die UVW-Design & Culture Workers (UVW-DCW), die UVW-Section of Architectural Workers (UVW-SAW) und die Game Workers Unite UK branch of the IWGB.72 Als direkte Antwort auf die Corona-Pandemie formierte sich im März 2020 die Gewerkschaft Art Workers Italia. Da sich Künstler:innen an den Rand gedrängt, aus jeglichen Netzen sozialer Sicherheit ausgeschlossen und ohne legale Rechtspositionen, die sie schützen würden, sahen, vereinigten sich, ausgehend von einer Facebook-Gruppe und wöchentlichen Gesprächen etwa 2 000 im Kunstsystem tätige Personen, mit dem Ziel, individuelle Kunstarbeiter:innen (art workers) zu unterstützen und nationale sowie internationale gemeinnützige Assoziationen und Institutionen zu koordinieren. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Jubilee in Belgien, BKK in Deutschland oder Common Practice in Großbritannien. Aus den Bemühungen der AWI soll die Online-Plattform Hyper Unionisation hervorgehen, die in der Zukunft mittels Webinaren und Podcasts über Themen wie Diversität, Behinderung/Benachteiligung, Feminismus und Gender Studies, soziale Klassenunterschiede, Nachwirkungen von Kolonialismus informiert und mit internationalen Bewegungen gegen Rassismus solidarisch sein wird. Für ein umfassenderes Verständnis des italienischen Kunstsektors arbeiten AWI an einer ersten Umfrage mit zeitgenössischen Kunstarbeiter:innen Italiens.73

Eine solche Umfrage würde beispielsweise belegen, dass Selbstständige im Allgemeinen und Kunstarbeiter:innen im Besonderen einen nur ungenügenden Zugang zu Absicherungen zu haben, was wiederum ihre Widerstandskraft für finanzielle und andere ökonomische Schocks reduziert. Da Programme schlecht für Anstellungs-Hybridformen zugeschnitten sind, ist für sie der Zugang zu Sozialhilfe und zu Einkommensersatzleistungen eine Herausforderung. Atypische Formen von Beschäftigungen machen spezifische Strategien erforderlich, um Absicherungen, berufliche Weiterentwicklungen und Qualifizierungspfade für Kreativarbeiter:innen allgemein und vor allem während der aktuellen Krise zu zu sichern.74

V. Aussichten

Der November 2020, in welchem dieser Text verfasst wurde, bringt einen zweiten Lockdown der Kunst und Kultur mit weiteren Fördermaßnahmen mit sich. Im Verlauf des Sommers wurde die Debatte um unzureichende Fördermaßnahmen in Deutschland leiser. Einige Institutionen, wie staatlich geförderte Museen, konnten schon im späten Frühling wieder öffnen, Universitäten, Clubs und andere Einrichtungen der kulturellen Bildung und Teilhabe blieben dagegen geschlossen. Ende des Sommers begannen die Infektionszahlen wieder zu steigen und brachten strengere Hygienemaßnahmen mit sich. In Deutschland mussten am 2. November 2020 Museen, Theater, Konzerthallen, Kinos und weitere Kultureinrichtungen wieder schließen – eine Maßnahme, die mehr Unmut als im Frühjahr in Gang setzt. Viele Akteur:innen der Kunst- und Kulturszene schätzen die vom Staat verhängten Maßnahmen als realitätsfern und unangemessen ein. „Gerade weil sich die Theater und Künstler:innen schon im ersten Lockdown bedacht und solidarisch zeigten, haben sie nun alles Recht, für ihre Bestandssicherung zu kämpfen – und sich Ausfälle ersetzen zu lassen. Ein angemessener finanzieller Ausgleich, eine Art Grundeinkommen für alle Freie mit Verdienstausfall, auch eine Bestandsgarantie für die Kultur – drunter sollte dieser erneute Verzicht nicht zu haben sein.“75

Selbst Museen fordern vom Staat nun einen finanziellen Ausgleich, weil sie Teile ihrer Rücklagen aufgebraucht hätten.76 Auch die Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die bislang die staatlichen Hilfsmaßnahmen verteidigt und kein Verständnis für den Unmut der Kulturschaffenden hatte77, kritisiert die erneute, auch von ihr mitbeschlossene Schließung der Kulturstätten: „Ich bin in großer Sorge um die Kultur. […] Sie darf nicht zum Opfer der Krise werden! Leider zwingt uns die Dynamik des Infektionsgeschehens zu harten Maßnahmen. Doch bei allem Verständnis für die notwendigen neuen Regelungen: für die Kultur sind die erneuten Schließungen eine echte Katastrophe.78

Aber: Viele der Probleme, mit denen sich das Kunstsystem in den letzten Monaten konfrontiert sah und sieht, sind nicht die Resultate der derzeitigen Corona-Pandemie, sondern lassen sich in das letzte Jahrhundert zurückführen. Damit wurde eine unumgängliche Notwendigkeit deutlich, an grundlegenden systemischen Veränderungen zu arbeiten und diese einzufordern – und zwar nicht nur bezüglich der gegenwärtigen ökonomischen, sondern genauso der politischen, ökologischen, wissenschaftlichen und sozialen Lagen. Außer einem unzureichenden Verständnis seitens Regierungen für die Arbeitsrealitäten vieler, im Kunst- und Kulturbetrieb beschäftigter Personen wurde gleichzeitig eine Kritik innerhalb des Betriebs an dem vorherrschenden Selbstverständnis namhafter Institutionen laut. Vermehrt wurden Museen beschuldigt, „Bastionen weißer Vormachtstellung“79 zu sein, die Rassismus und sexuelle Übergriffe duldeten80 und durch ihre koloniale Vergangenheit und die Exklusion unterschiedlicher Perspektiven menschenverachtende Perspektiven reproduzierten. Die Disruptionen im Kulturbetrieb durch die Corona-Pandemie ermöglichten eine Evaluation der gegenwärtigen Zustände: was gilt es, der Vergangenheit zu überlassen, zu überarbeiten oder neu zu etablieren? Gewinnbringend für die kommenden Jahre wäre es, die aktuellen Gegebenheiten als eine Möglichkeit für Neuausrichtungen von Kunst und Kultur zu nutzen – im Zusammenspiel mit einer gesamtgesellschaftlichen Neujustierung, die von unterschiedlichen Seiten gefordert und als dringend notwendig empfunden wird.

Schon zu Beginn der Krise verwiesen unterschiedliche Akteur:innen der Kunstwelt auf den New Deal Franklin D. Roosevelts, welcher umfassende Hilfsmaßnahmen für den Kultursektor und im Besonderen für die Künste beinhaltete und in den 1930er Jahren mehreren Tausend Künstler:innen ein wöchentliches Honorar im Austausch für künstlerische Arbeiten an Regierungsgebäuden, in Gemeindezentren und anderen kulturellen Einrichtungen zur Verfügung stellte.81 Hans Ulrich Obrist meinte, dass eine Neuentdeckung des New Deal ein nachhaltigeres und tragfähigeres Fundament für die Künste schaffen könnte. Eine Kunstförderung nach dem Vorbild des New Deal „würde gezielt die Schaffung neuer öffentlicher Infrastrukturen in den Blick nehmen, digitaler Dienste, allgemein zugänglicher, zukunftsorientierter Gesundheitssysteme und klimaverträglicher Energie-, Wohn- und Verkehrsprojekte. Regierungen wären gleichzeitig Wegweiser und Mitgestalter“.82 Die auf die Künste abgestimmten Förderprogramme des New Deal der 1930er Jahre wie das Public Works of Art Project (PWAP), das darauf folgende Works Progress Administration (WPA) und als Teil davon das Federal Art Project (FAP) wurden vollständig vom Staat finanziert und schufen Arbeitsplätze für mehr als 5 000 Künstler:innen, Aufträge für mehr als 1 400 Wandgemälde, über 50 000 Gemälde, die in verschiedene öffentliche Sammlungen aufgenommen wurden und eine riesige Zahl von Drucken, Skulpturen und Reproduktionen von Postern. Des weiteren wurden durch die finanziellen Hilfen des New Deal und das Engagement von Henry Cahill eine Reihe von Gemeindezentren geschaffen, welche für regen Austausch über Kunst unter den US-Bürger:innen der USA sorgten.83

Eine Neuentdeckung des New Deal ließe „die Kulturpolitik als Querschnittsthema in der Mitte der Gesellschaft [...] verankern. Hierfür eignet sich die Verbindung kulturpolitischer Fragestellungen mit denen der öko-sozialen Gesellschaftstransformation“84, so Christian Steinau. Die in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund rückende Klimakrise macht deutlich, dass für den Erhalt von Mensch und Natur Klimapolitik nun grundlegend umgedacht und für alle gesellschaftlichen Bereiche relevant werden muss – auch für die Kunst. Von der Kultur- und Kreativwirtschaft wird eine „konsequente Ausrichtung nach Kriterien des Klimaschutzes und der ökologischen Nachhaltigkeit85“ gefordert. Ein exemplarisches Vorbild für Nachhaltigkeit an Institutionen bietet Großbritannien durch dessen Kooperation mit Julie’s Bycicle. Nach diesem Programm wird der ökologische Fußabdruck der einzelnen Institutionen ermittelt.86 Als Leitziel zur Veränderung der Gesellschaft begrenzt sich nachhaltiges Handeln allerdings nicht nur auf den Klimaschutz. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit schreibt: „Nachhaltigkeit betrifft alle Bereiche unseres Lebens und Wirtschaftens und ist folglich eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Das Leitbild verlangt nach einer gesellschaftlichen Entwicklung, die ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig ist.“87 Ein Cultural Green Deal könnte dazu verhelfen, diese für eine nachhaltige Gesellschaft relevanten Kriterien im Bereich der Kunst und Kultur zu festigen. Durch ein entsprechend ausgerichtetes Kulturförderprogramm könnten Belange und Ansätze von Kunst und Kultur, ausgehend von Einzelpersonen, Kunstarbeiter:innenzusammenschlüssen und Institutionen gesammelt, ausgewertet und gebündelt werden, um sie nach konkreten Leitpunkten festzulegen, in der Politik zu verankern und als Strukturen verfügbar zu machen, um damit die spezifischen Arbeitsprozesse von Kunst und Kultur nachhaltig zu unterstützen und zu fördern.

Kunst und Kultur sind Teil ausdifferenzierter Gesellschaften.88 Auch wirtschaftlich, wollte man diese Perspektive einnehmen, macht der Sektor einen beachtlichen Teil aus. Gegenwärtig weist er allerdings strukturelle Defizite auf, die in anderen Gesellschaftsbereichen heutzutage unvorstellbar wären. Wenn ein Grundsatz wie nachhaltiges Handeln zukünftig von allen Gesellschaftsteilen übernommen werden soll, muss für die Kunst und Kultur zunächst eine Basisstruktur geschaffen werden, die Nachhaltigkeit erlaubt. Ein Cultural Green Deal könnte eine solche Struktur und in der Folge Arbeitsverhältnisse schaffen, die den als nachhaltig proklamierten Werten würdig sind.


  1. Vgl. Olaf Zimmermann: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, 2020, https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2020/04/19.04.2020-Stellungnahme-DKR-f%C3%BCr-Kulturausschuss.pdf [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  2. Zu den Ereignissen in Deutschland vgl. Covid-19-Pandemie in Deutschland, 2020, https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Pandemie_in_Deutschland [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  3. Vgl. Zimmermann 2020 (wie Anm. 1). ↩︎

  4. Vgl. Open Letter to Museums and Galleries in support of education and other essential workers https://docs.google.com/forms/d/11z1wwu3meYdLeYozGI_OCzoExpxK-DiH0DmkrXn5qr4/viewform? edit_requested=true [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  5. Vgl. Margaret Carrigan: ‚Emergency grants are not going to rid us of this crisis‘ – is there hope for a New Deal in the US?, 2020, https://www.theartnewspaper.com/analysis/new-new-deal-artist-relief [Abruf 21.11.2020]. ↩︎

  6. Vgl. Christiane Kaess: „Sozialpaket ist für die vielen Soloselbstständigen gemacht“. Monika Grütters im Gespräch mit Christiane Kaess, 2020, https://www.deutschlandfunk.de/gruetters-cdu-zu-corona-soforthilfe-sozialpaket-ist-fuer.694.de.html?dram:article_id=475252 [Abruf: 20.09.2020]. ↩︎

  7. Die Verfasserin dieser Arbeit ist sich bewusst, dass der hier eingenommene und aufgezeigte Blickwinkel eurozentristisch bleibt. Hierbei handelt es sich auch um eine Folge der ungleich verteilten Distribuierung von Informationen zu regionalen oder nationalen Hilfsmaßnahmen weltweit. ↩︎

  8. Für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/fuer-solo-selbstaendige-und-unternehmen-der-kultur-und-kreativwirtschaft/ [Abruf: 11.09.2020]. ↩︎

  9. Ebd. ↩︎

  10. Die Bundesregierung: Informationen zu Miete und Verbraucherschutz, 2020, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/miete-und-verbraucherschutz-1734914 [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  11. Vgl. ebd. ↩︎

  12. Vgl. Olaf Zimmermann: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, 2020, https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2020/04/19.04.2020-Stellungnahme-DKR-f%C3%BCr-Kulturausschuss.pdf [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  13. Vgl. Felicitas Boeselager: Coronafolgen im ärmsten Bundesland. Geld allein reicht nicht, 2020, https://www.deutschlandfunk.de/coronafolgen-im-aermsten-bundesland-geld-allein-reicht-nicht.3381.de.html?dram:article_id=485073 [Abruf: 20.10.2020]. ↩︎

  14. Berufsverband Bildender Künstler:innen Berlin: Bund stockt Stipendien für Künstler:innen und Kulturschaffende um 43,5 Milliarden Euro auf, 2020, https://www.bbk-berlin.de/news/23072020-bund-stockt-stipendien-fuer-kuenstlerinnen-und-kulturschaffende-um-435-milliarden [Abruf: 01.11.2020]. ↩︎

  15. Vgl. Bundesregierung: Konjunkturpaket. Eine Milliarde Euro für Neustart Kultur, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eine-milliarde-euro-fuer-neustart-kultur-1757174 [Abruf: 14.11.2020]. ↩︎

  16. Vgl. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz: Corona: Neu starten in der Kultur, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/lageeinschaetzungen-kulturbereiche/corona-neu-starten-in-der-kultur/ [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  17. Vgl. Neustart Kultur – Kulturinfrastrukturförderung, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/neustart-kultur/ [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  18. Vgl. Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich: Neustart Kultur, 2020, https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056 [Abruf: 21.09.2020]. ↩︎

  19. Vgl. Olaf Zimmermann: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, 2020, https://www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2020/04/19.04.2020-Stellungnahme-DKR-f%C3%BCr-Kulturausschuss.pdf [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  20. Vgl. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz: Corona: Neu starten in der Kultur, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/lageeinschaetzungen-kulturbereiche/corona-neu-starten-in-der-kultur/ [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  21. Vgl. ebd. ↩︎

  22. Vgl. Felicitas Boeselager: Coronafolgen im ärmsten Bundesland. Geld allein reicht nicht, 2020, https://www.deutschlandfunk.de/coronafolgen-im-aermsten-bundesland-geld-allein-reicht-nicht.3381.de.html?dram:article_id=485073 [Abruf: 20.10.2020]. ↩︎

  23. Vgl. ebd. ↩︎

  24. Vgl. ebd. ↩︎

  25. Vgl. ebd. ↩︎

  26. Vgl. ebd. ↩︎

  27. Vgl. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz: Corona: Neu starten in der Kultur, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/lageeinschaetzungen-kulturbereiche/corona-neu-starten-in-der-kultur/ [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  28. Vgl. Berufsverband Bildender Künstler:innen Berlin: Die Logik der Krise. Künstler:innen von Kulturförderung ausgeschlossen, 2020, https://www.bbk-berlin.de/news/12092020-die-logik-der-krise-kuenstlerinnen-von-kulturfoerderung-ausgeschlossen [Abruf: 01.11.2020]. ↩︎

  29. Vgl. Deutscher Kulturrat: Corona. Überbrückungshilfe II startet, Unternehmerlohn fehlt weiterhin, 2020, https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/corona-ueberbrueckungshilfe-ii-startet-unternehmerlohn-fehlt-weiterhin/ [Abruf: 28.10.2020]. ↩︎

  30. Vgl. Zoe Claire Miller, Heidi Sill und Bernhard Kotowski: Gebende Hand und forschendes Auge, 2020, https://kupoge.de/wp-content/uploads/2020/06/Essay_bbk-Berlin-e.V..pdf [Abruf: 14.11.2020]. ↩︎

  31. Vgl. Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz: Corona: Neu starten in der Kultur, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/lageeinschaetzungen-kulturbereiche/corona-neu-starten-in-der-kultur/ [Abruf: 08.09.2020]. ↩︎

  32. Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Aktuelle Meldungen zu den Hartz-Gesetzen, 2020, https://www.lpb-bw.de/hartz-iv-aktuell [Abruf: 15.11.2020]. ↩︎

  33. Vgl. Felicitas Boeselager: Coronafolgen im ärmsten Bundesland. Geld allein reicht nicht, 2020, https://www.deutschlandfunk.de/coronafolgen-im-aermsten-bundesland-geld-allein-reicht-nicht.3381.de.html?dram:article_id=485073 [Abruf: 20.10.2020]. ↩︎

  34. Vgl. Zoe Claire Miller, Heidi Still und Bernhard Kotowski: Gebende Hand und forschendes Auge, 2020, https://kupoge.de/wp-content/uploads/2020/06/Essay_bbk-Berlin-e.V..pdf [Abruf: 14.11.2020]. ↩︎

  35. Ebd. ↩︎

  36. Vgl. ebd. ↩︎

  37. Vgl. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: OECD Policy responses to Coronavirus (COVID-19). Culture shock. COVID-19 and the cultural and creative sectors, 2020, https://www.oecd.org/coronavirus/policy-responses/culture-shock-covid-19-and-the-cultural-and-creative-sectors-08da9e0e/ [Abruf: 06.11.2020]. ↩︎

  38. Vgl. Berufsverband Bildender Künstler:innen Berlin: Protestmarsch der Kulturschaffenden in Berlin, 2020, https://www.bbk-berlin.de/kalender/protestmarsch-der-kulturschaffenden-berlin [Abruf: 26.10.2020]. ↩︎

  39. Vgl. dpa: Demonstration in München. Künstler fordern bei Demo Corona-Hilfen, 2020, https://www.idowa.de/inhalt.demonstration-in-muenchen-kuenstler-fordern-bei-demo-corona-hilfen.bf72fbff-8bd4-449c-a977-a8e77ff27a77.html [Abruf: 26.10.2020]. ↩︎

  40. Vgl. Deutscher Kulturrat: Corona. Überbrückungshilfe II startet, Unternehmerlohn fehlt weiterhin, 2020, https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/corona-ueberbrueckungshilfe-ii-startet-unternehmerlohn-fehlt-weiterhin/ [Abruf: 25.10.2020]. ↩︎

  41. Vgl. Deutscher Kulturrat: Für Solo-Selbstständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, 2020, https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/fuer-solo-selbstaendige-und-unternehmen-der-kultur-und-kreativwirtschaft/ [Abruf: 03.11.2020]. ↩︎

  42. Vgl. Christian Titze: Schäden durch die Pandemie. Tausende Künstler und Veranstalter demonstrieren in Berlin, 2020, https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/10/-alarmstuferot-veranstaltungsbranche-demonstration-berlin.htmlhttps://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/10/-alarmstuferot-veranstaltungsbranche-demonstration-berlin.html [Abruf: 15.11.2020]. ↩︎

  43. Vgl. UNESCO: Culture & Covid-19. Impact & Response Tracker, 2020, https://en.unesco.org/sites/default/files/issue_1_en_culture_covid-19_tracker.pdf [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  44. Vgl. ebd. ↩︎

  45. Vgl. ebd. ↩︎

  46. Vgl. EU National Institutes for Culture: How is the European cultural sector responding to the current corona crisis?, 2020, https://www.eunicglobal.eu/news/how-is-the-european-cultural-sector-responding-to-the-current-corona-crisis [Abruf: 14.11.2020]. ↩︎

  47. Vgl. Government: £1.57 billion investment to protect Britain’s world-class cultural, arts and heritage institutions, 2020, https://www.gov.uk/government/news/157-billion-investment-to-protect-britains-world-class-cultural-arts-and-heritage-institutions [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  48. Vgl. Naomi Rea: The UK Issues a $ 1.9 Billion Bailout for Its Floundering Culture Sector After Arts Leaders Accused the Government of ‚Foot Dragging‘, 2020, https://news.artnet.com/art-world/uk-culture-sector-bailout-1892438?utm_content=bufferf491c&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=news [Abruf: 10.11.2020]. ↩︎

  49. Vgl. Arts Council England: Covid-19 support. Latest news, 2020, https://www.artscouncil.org.uk/covid19 [Abruf: 14.11.2020]. ↩︎

  50. Vgl. Wikipedia: COVID-19 pandemic lockdown in Italy, 2020, https://en.wikipedia.org/wiki/COVID-19_pandemic_lockdown_in_Italy [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  51. Vgl. EU National Institutes for Culture: How is the European cultural sector responding to the current corona crisis?, 2020, https://www.eunicglobal.eu/news/how-is-the-european-cultural-sector-responding-to-the-current-corona-crisis [Abruf: 14.11.2020]. ↩︎

  52. Vgl. EU National Institutes for Culture: National measures to alleviate the impact of COVID-19 on the cultural and creative sectors, 2020, https://www.eunicglobal.eu/media/site/436709556-1591786597/measures_covid19_cultural-and-creative-sectors_5.06.20_version-6.pdf [Abruf: 23.05.2021]. ↩︎

  53. Vgl. ebd. ↩︎

  54. Vgl. Congress: S.3548 – Cares Act, 2020, https://www.congress.gov/bill/116th-congress/senate-bill/3548/text?q=product+actualizaci%C3%B3n [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  55. Vgl. Americans for the Arts und Americans for the Arts Action Fund: Urge Support for the Arts in COVID-19 Relief Legislation, 2020, https://www.votervoice.net/mobile/ARTSUSA/Campaigns/72638/Respond [Abruf:21.11.2020]. ↩︎

  56. Vgl. Congress: H.R.6800 – The Heroes Act, 2020, https://www.congress.gov/bill/116th-congress/house-bill/6800 [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  57. Vgl. Americans for the Arts: Arts Support included in Federal Covid-19 Relief Bill, 2020, https://www.americansforthearts.org/news-room/legislative-news/arts-support-included-in-federal-covid-19-relief-bill [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  58. Hierbei handelt es sich um 75 Mio. USD für die National Endowment for the Arts (NEA) und die National Endowment for the Humanities (NEH), 50 Mio. USD für das Institute of Museum and Library Services und 25 Mio. USD für das John F. Kennedy Center for the Performing Arts in Washington DC. Die 19 Museen, aus denen die Smithsonian Institution besteht, erhielten kumulativ 7,5 Millionen USD (in New York City sind das National Museum of the American Indian und das Cooper-Hewitt Teil des Smithsonian). Vgl. Valentina Di Liscia, Hakim Bishara und Hrag Vartanian: Tens of Millions of Dollars in PPP Loans Went to NYC Museums, Art Galleries, and Orgs, 2020, https://hyperallergic.com/575406/nyc-art-museums-galleries-ppp-loans [Abruf: 21.11.2020]. Der Cares Act wurde am 27.3.2020 von Präsident Trump unterzeichnet und betrug 300 Mio. USD: https://www.votervoice.net/mobile/ARTSUSA/Campaigns/72638/Respond [Abruf: 21.11.2020] ↩︎

  59. Vgl. Taylor Dafoe: Jeff Koons, Gagosian Gallery, and Many Other Blue-Chip Art Operations Received Millions of Dollars in Government Stimulus Money, 2020, https://news.artnet.com/art-world/jeff-koons-gagosian-millions-ppp-loans-1892828?utm_content=bufferb4be0&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=news [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  60. Vgl. ebd. ↩︎

  61. Vgl. Hakim Bishara: Artist Relief Organization Extends COVID-19 Grants to End of 2020, 2020, https://hyperallergic.com/590068/artist-relief-extended-grants [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  62. Vgl. Americans for the Arts und Americans for the Arts Action Fund: Urge Support for the Arts in COVID-19 Relief Legislation, 2020, https://www.votervoice.net/mobile/ARTSUSA/Campaigns/72638/Respond [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  63. Vgl. Margaret Carrigan: ‚Emergency grants are not going to rid us of this crisis‘ – is there hope for a New Deal in the US?, 2020, https://www.theartnewspaper.com/analysis/new-new-deal-artist-relief [Abruf: 05.09.2020]. ↩︎

  64. Vgl. ebd. ↩︎

  65. Vgl. ebd. ↩︎

  66. Vgl. Liou, Caroline: Italian Art Workers Release Manifesto Pushing for Systemic Change, https://hyperallergic.com/562246/italian-art-workers-release-manifesto-pushing-for-systemic-change/ [Abruf: 11.09.2020]. ↩︎

  67. Württembergischer Kunstverein Stuttgart: Shutdown Programm #7 – What We Now Need Is Systemic Change, https://www.wkv-stuttgart.de/programm/2020/shutdown-programm/programm-7/ [Abruf: 21.09.2020]. ↩︎

  68. Ebd. ↩︎

  69. Ebd. ↩︎

  70. Ebd. ↩︎

  71. Vgl. W.A.G.E.: Working Artists and the Greater Economy, 2020, https://wageforwork.com [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  72. Vgl. Precarious Workers Brigade, https://precariousworkersbrigade.tumblr.com/ [Abruf: 20.09.2020]. ↩︎

  73. Vgl. Art Workers Italia: European acknowledgment of the value of cognitive work, 2020, https://www.culturalfoundation.eu/library/cosround1-artworkersitalia [Abruf: 20.09.2020]. ↩︎

  74. Vgl. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: OECD Policy Responses to Coronavirus (COVID-19). Culture shock. COVID-19 and the cultural and creative sectors, 2020, https://www.oecd.org/coronavirus/policy-responses/culture-shock-covid-19-and-the-cultural-and-creative-sectors-08da9e0e/ [Abruf: 21.11.2020]. ↩︎

  75. Georg Kasch: Warum der zweite Lockdown für Theater und Künstler:innen wie eine Ohrfeige wirkt. Bildet Banden!, 2020, https://nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=18775:kommentar-warum-der-zweite-%20lockdown-fuer-theater-und-kuenstler-innen-wie-eine-ohrfeige-wirkt&catid=101:debatte&Itemid=84 [Abruf: 13.11.2020]. ↩︎

  76. Vgl. dpa: Neuer Lockdown. Museumsbund fordert Ausgleich für Schließungen, 2020, https://www.monopol-magazin.de/museumsbund-fordert-ausgleich-fuer-schliessungen [Abruf: 13.11.2020]. ↩︎

  77. Vgl. Christiane Kaess: „Sozialpaket ist für die vielen Soloselbstständigen gemacht“, Monika Grütters im Gespräch mit Christiane Kaess, 2020, https://www.deutschlandfunk.de/gruetters-cdu-zu-corona-soforthilfe-sozialpaket-ist-fuer.694.de.html?dram:article_id=475252 [Abruf: 13.11.2020]. ↩︎

  78. Die Bundesregierung: Grütters. Kultur darf nicht zum Opfer der Krise werden!, 2020, https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/gruetters-kultur-darf-nicht-zum-opfer-der-krise-werden--1806242 [Abruf: 13.11.2020]. ↩︎

  79. Vgl. Peggy McGlone und Sebastian Smee: Coronavirus shutdowns and charges of white supremacy. American art museums are in crisis, 2020, https://www.washingtonpost.com/entertainment/museums/american-art-museums-covid-white-supremacy/2020/10/11/61094f1c-fe94-11ea-8d05-9beaaa91c71f_story.html [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  80. Vgl. ebd. ↩︎

  81. Vgl. Margaret Carrigan: ‚Emergency grants are not going to rid us of this crisis‘ – is there hope for a New Deal in the US?, 2020, https://www.theartnewspaper.com/analysis/new-new-deal-artist-relief [Abruf 05.09.2020]. ↩︎

  82. Hans Ulrich Obrist: Kulturpolitik nach Corona. Ein neuer New Deal für die gesellschaftliche Erfindungskraft, 2020, https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/hans-ulrich-obrist-ein-neuer-new-deal-fuer-die-kuenste16741983.htmlprintPagedArticle=true&fbclid=IwAR0WmwOg_1TJQPxAd41wFMMaX4uruCi4y0ihOUq_PSQoMNRLfpCgrSnOVlg#pageIndex_2 [Abruf: 08.11.2020]. ↩︎

  83. Vgl. ebd. ↩︎

  84. Christian Steinau: Von „Kultur für Alle“ zum Cultural Green Deal. Über neue Möglichkeiten sozialdemokratischer Kulturpolitik, 2020, https://christiansteinau.de/von-kultur-fuer-alle-zum-cultural-green-deal-ueber-neue-moeglichkeiten-sozialdemokratischer-kulturpolitik/ [Abruf: 08.11.2020]. ↩︎

  85. Bündnis 90 Die Grünen: Fraktionsbeschluss vom 28. September 2020. Green Culture – Klimapolitik in den Mittelpunkt von Kulturpolitik stellen, 2020, https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-green-culture.pdf [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  86. Vgl. Monopol: Talk im Livestream. Ein Green New Deal für die Kultur?, 2020, Online-Diskussion, https://www.monopol-magazin.de/talk-eon-monopol-ein-green-new-deal-fuer-die-kultur [Abruf: 29.10.2020]. ↩︎

  87. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Was ist Nachhaltige Entwicklung?, 2014, https://www.bmu.de/themen/europa-internationales-nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltige-entwicklung/was-ist-nachhaltige-entwicklung/ [Abruf: 22.11.2020]. ↩︎

  88. Vgl. Felicitas Boeselager: Coronafolgen im ärmsten Bundesland. Geld allein reicht nicht, 2020, https://www.deutschlandfunk.de/coronafolgen-im-aermsten-bundesland-geld-allein-reicht-nicht.3381.de.html?dram:article_id=485073 [Abruf: 20.10.2020]. ↩︎

Alexandra Avrutina

Newsfeed

Das Cultural Policy Lab geht im Januar 2021 online. Auf unserer Website informieren wir über unsere Aktivitäten und unseren wissenschaftlichen Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Kultur- und Kreativwirtschaft. Stay tuned!